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Auflagefrist |
4. bis 23. Oktober 2024 |
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Auflageort |
Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock |
Gemeinde, Ort Arbon, Stachen
Strasse, Weg Lehgasse
Antragsteller Stadt Arbon
Anordnung Parkverbot
Das Signal 2.50 "Parkieren verboten" mit Zusatz "Wendeplatz" gemäss Situationsplan vom 19. September 2024. Der Situationsplan kann bei der Stadt Arbon eingesehen werden.
Hinweis: Zum Entwurf können innert 20 Tagen ab Publikation beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld, schriftliche Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information, wobei kein Einspracheentscheid ergeht.
4. Oktober 2024, Stadt Arbon