Navigieren in Arbon

Auflage Verkehrsanordnung (Einwendungsverfahren) Lehgasse

Auflagefrist

4. bis 23. Oktober 2024

Auflageort

Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock

Entwurf Verkehrsanordnung (Einwendungsverfahren)

Gemeinde, Ort       Arbon, Stachen
Strasse, Weg         Lehgasse
Antragsteller         Stadt Arbon
Anordnung            Parkverbot

Mit Eingabe vom 20. September 2024 beantragt die Stadt Arbon dem Departement für Bau und Umwelt den Erlass folgender Verkehrsanordnung:

Das Signal 2.50 "Parkieren verboten" mit Zusatz "Wendeplatz" gemäss Situationsplan vom 19. September 2024. Der Situationsplan kann bei der Stadt Arbon eingesehen werden.

Hinweis: Zum Entwurf können innert 20 Tagen ab Publikation beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld, schriftliche Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information, wobei kein Einspracheentscheid ergeht.

4. Oktober 2024, Stadt Arbon

PDF drucken