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Auflage Verkehrsanordnung Rebenstrasse (Abschnitt Nr. 32-36)

Auflagefrist

27. September bis 16. Oktober 2024

Auflageort

Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock

Entwurf Verkehrsanordnung (Einwendungsverfahren)

Gemeinde, Ort       Arbon
Strasse, Weg         Rebenstrasse (Abschnitt Nr. 32-36)
Antragsteller         Stadt Arbon
Anordnung            Neuanordnung Parkfelder

Mit Eingabe vom 11. September 2024 beantragt die Stadt Arbon dem Departement für Bau und Umwelt den Erlass folgender Verkehrsanordnung:

Die Neuanordnung der Parkfelder (weiss markiert) gemäss Situationsplan vom 12. September 2024. Der Situationsplan kann bei der Stadt Arbon eingesehen werden.

Hinweis: Zum Entwurf können innert 20 Tagen ab Publikation beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld, schriftliche Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information, wobei kein Einspracheentscheid ergeht.

27. September 2024, Stadt Arbon

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