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Auflagefrist |
30. August bis 18. September 2024 |
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Auflageort |
Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock |
Gemeinde, Ort Arbon
Strasse, Weg Bahnhofstrasse, Engelplatz
Antragsteller Stadtrat
Anordnung Parkierungsanordnung
Das Signal 4.17 "Parkieren gestattet" mit den Zusätzen 5.42 "Ladestation" und "Max. 2h" gemäss Situationsplan vom 1. Dezember 2023. Der Situationsplan kann bei der Stadt Arbon eingesehen
werden.
Hinweis:
Zum Entwurf können innert 20 Tagen ab Publikation beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld, schriftliche Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information, wobei kein Einspracheentscheid ergeht.
Arbon, 30. August 2024 Stadt Arbon