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Auflagefrist |
16. August bis 14. September 2024 |
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Auflageort |
Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock |
Gemeinde, Ort Arbon
Strasse, Weg Kapell-, Weite-, Wasser-, Bad-, Gerber-, Fischer-, Farb-, Schäfli-, Gallusgasse, Zelgstrasse, Carl-Spitteler-Weg, Tellstrasse, Winkelriedstrasse, Bahnhof, Kupferwiesenstrasse,
Härterei 1, Hintergasse, Bahnhofstrasse 57
Antragsteller Stadtrat
Anordnung Öffnung für Radverkehr
Die Signale 2.42 "Abbiegen nach rechts verboten" mit Zusatz 5.31 "Radfahrer gestattet", 2.43 "Abbiegen nach links verboten" mit Zusatz 5.31 "Radfahrer gestattet", 2.14 "Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder" mit bestehenden Zusätzen, 2.02 "Einfahrt verboten" mit Zusatz 5.31 "Radfahrer gestattet", 4.08.1 "Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern", 4.09.1 "Sack-gasse mit Ausnahmen" werden gemäss Antrag vom 3. Mai 2024 und Situationsplan vom 13. Juni 2024 sowie Massnahmenblättern vom 7. Dezember 2023, 1. Mai 2024, 3. Mai 2024 und 13. Juni 2024 genehmigt. Der Situationsplan und die Massnahmenblätter können bei der Stadt Arbon eingesehen werden.
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweis-mittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
Arbon, 16. August 2024 Stadt Arbon