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Auflagefrist |
19. April bis 8. Mai 2024 |
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Auflageort |
Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock |
Gemeinde, Ort Arbon
Strasse, Weg Wiesentalstrasse, Weiherstrasse, Weiherweg
Antragsteller Stadtrat
Anordnung Fahrverbot, Zone Parkierungsverbot, Einbahnregelung, Markierung Parkfelder, Parkierungsanordnung
Die Signale 2.14 "Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder", 2.59.1 / 2.59.2 "Beginn und Ende Zone Parkierungsverbot" mit Zusatz "Ausgenommen auf markierten Parkfeldern", 4.08.1 "Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern", 4.17 "Parkieren gestattet" mit Zusatz 5.14 "Gehbehinderte" und die Markierung von 13 Parkfeldern (weiss markiert) werden gemäss Antrag vom 27. Februar 2024 und Situationsplan vom 23. Januar 2024 genehmigt. Der Situations-plan kann bei der Stadt Arbon eingesehen werden.
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
Frauenfeld, 19.04.2024 Departement für Bau und Umwelt