Am 13. Februar 2022 sprachen sich die Arbonerinnen und Arboner an der Urne für das Projekt Stadthof aus: Sie stimmten den vorgezogenen Ergänzungen des Baureglements sowie Änderungen des Zonenplans für das Stadthofareal zu. Mit Entscheid vom 17. Mai 2023 genehmigte das kantonale Departement für Inneres und Volkswirtschaft den vom Stadtrat Arbon am 14. Juni 2021 beschlossenen Gestaltungsplan Stadthof, ebenso die vorgezogene Zonenplanänderung für das Stadthofareal und die Ergänzung des Baureglements (Art. 8bis und 37bis). Bei Art. 37bis BauR handelt es sich um das Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser, welches im Areal Stadthof die Realisierung von höheren Häusern ermöglicht. Nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist hat der Arboner Stadtrat an seiner Sitzung vom 21. August 2023 für die drei Teilentscheide Inkraftsetzung beschlossen.