Gemäss dem revidierten Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer, das seit 2011 in Kraft ist, müssen Kantone und Gemeinden erfassen, welchen Raum oberirdische Gewässer einnehmen. Dies ist nicht nur in Zusammenhang mit dem Schutz vor Hochwasser von Bedeutung, sondern auch in Bezug auf Bauten und Anlagen, die zu Gewässern einen Mindestabstand einhalten müssen. Nachdem der Kanton Thurgau per Ende 2018 den behördenverbindlichen Gewässerraum festgelegt hat, muss die Stadt Arbon bis Ende 2026 die Gewässerräume auf Gemeindegebiet grundeigentümerverbindlich festlegen. Die Festlegung der Gewässerräume in Form von Baulinienplänen schafft Rechtssicherheit für Grundeigentümerinnen und -eigentümer entlang der Gewässer.
Im Dezember 2021 beauftragte der Stadtrat die Fröhlich Wasserbau AG, Frauenfeld, in Zusammenarbeit mit der Strittmatter Partner AG, St. Gallen, damit, die Arboner Gewässerräume grundeigentümerverbindlich festzulegen. Zur Erfassung der benötigten Daten fanden im Frühjahr 2022 Begehungen entlang der Gewässer statt. In der Folge wurden erste Fassungen der technischen Dokumentationen und der Gewässerraumlinienpläne erarbeitet. Die Entwürfe der Gewässerraumfestlegungen hat der Stadtrat im Juli 2023 zur kantonalen Vorprüfung freigegeben.
Die Verantwortlichen gehen davon aus, dass der Vorprüfungsbericht des Kantons gegen Ende 2023 bzw. Anfang 2024 vorliegen wird. Zu jenem Zeitpunkt sollen die interessierte Bevölkerung und insbesondere betroffene Grundeigentümerinnen und -eigentümer weiterführend orientiert werden.