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«Rotes Kreuz»: Stadt prüft weitere Lösungsmöglichkeiten

Nach einem weiteren gemeinsamen Augenschein beim Hotel Restaurant Rotes Kreuz prüft die Stadt Arbon zusammen mit den beteiligten Fachstellen, welche Lösungsmöglichkeiten innerhalb der rechtlichen Vorgaben bestehen. Ziel bleibt eine langfristig tragfähige Lösung, die den unterschiedlichen Anforderungen so weit als möglich Rechnung trägt.

Vertretende der Stadt Arbon, der Ortsbildkommission und der kantonalen Denkmalpflege haben sich am Montag, 24. August 2026, mit Gionatan Capuano, dem Inhaber des Hotels und Restaurants Rotes Kreuz erneut zu einem Augenschein vor Ort getroffen. Vertreten war auch der Thurgauer Heimatschutz. Dabei wurden die aktuelle Situation und mögliche weitere Schritte erörtert. Die Stadt ist nach wie vor daran interessiert, gemeinsam mit den Beteiligten nach einer langfristig tragfähigen und rechtlich zulässigen Lösung zu suchen.

Ausgangspunkt der aktuellen Situation ist eine Metallkonstruktion im Gartenrestaurant des «Roten Kreuzes». Teile der ursprünglich ohne Baubewilligung erstellten Pergola mussten aufgrund rechtskräftiger Entscheide zurückgebaut werden. Der Entscheid des Bundesgerichts vom 25. Oktober 2021 ist für die Stadt verbindlich. Ein Erhalt beziehungsweise Wiederaufbau der davon betroffenen Metallkonstruktion ist deshalb nicht möglich.

In Zusammenhang mit der heutigen Nutzung der verbliebenen beziehungsweise erneut erstellten Elemente für die Beleuchtung der Gartenwirtschaft steht die Stadt seit Längerem mit dem Betreiber im Austausch. Die Ortsbildkommission hat die Situation mehrfach vor Ort beurteilt und Gionatan Capuano mögliche Lösungsansätze aufgezeigt. Voraussetzung für eine abschliessende baurechtliche Beurteilung ist insbesondere ein vollständiges Beleuchtungskonzept mit sämtlichen dafür notwendigen Angaben.

Beim Augenschein vom 24. August wurde die Ausgangslage nochmals gemeinsam mit den beteiligten Fachstellen besprochen. Dabei bestand Einigkeit darüber, dass die rechtskräftigen Entscheide einzuhalten sind. Gleichzeitig soll nochmals grundlegend geprüft werden, welche Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb dieses rechtlichen Rahmens bestehen und ob sich daraus ein Vorgehen entwickeln lässt, das den unterschiedlichen Anliegen möglichst weitgehend Rechnung trägt.

Die Stadt wird nun prüfen, wie dieser gemeinsame Prozess ablaufen kann. Ziel ist es, die verschiedenen baulichen, ortsbildpflegerischen und betrieblichen Anforderungen gesamthaft zu betrachten und nach Möglichkeit eine langfristige Lösung aufzuzeigen.

Der Stadt Arbon ist an einer attraktiven und funktionierenden Gastronomie an dieser prominenten Lage gelegen. Gleichzeitig ist sie verpflichtet, rechtskräftige Entscheide umzusetzen und die geltenden bau- und planungsrechtlichen Vorschriften anzuwenden. Diese gelten für alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer gleich.

Augenschein im «Roten Kreuz» (v.l.n.r.): Mario Freda (OBK), Raphael Künzler (OBK), Christiane Heynen (Leiterin Bereich Hochbau, Stadt Arbon), Rainer Heeb (Leiter Abteilung Bau/Umwelt, Stadt Arbon), Gionatan Capuano (Inhaber «Rotes Kreuz»), Kurt Egger (Heimatschutz), Rahel Schütz (Leiterin Rechtsdienst, Stadt Arbon), Antonios Palaskas (Denkmalpflege)

Kontakt für weitere Informationen:

René Walther, Stadtpräsident
rene.walther@arbon.ch
071 447 61 01

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