Mit den ersten warmen Tagen sind wieder mehr Menschen zu Fuss oder mit dem Velo in der Stadt unterwegs. Umso wichtiger ist es, die Regeln zu kennen, die dort gelten, wo Tempo 30 signalisiert ist – für den rollenden Verkehr ebenso wie für Fussgängerinnen und Fussgänger.
Grundsätzlich wird zwischen Tempo-30-Zonen und Tempo-30-Strecken unterschieden: In Tempo-30-Zonen – also in zusammenhängenden Gebieten, etwa in ganzen Quartieren – gilt in der Regel Rechtsvortritt, und es gibt nur wenige Signale. Der Verkehr soll hier bewusst ruhiger und gleichberechtigter ablaufen. Auf Tempo-30-Strecken entlang einzelner Strassen gelten hingegen weiterhin die üblichen Vortrittsregelungen mit Signalen, Lichtsignalen oder Fussgängerstreifen.
Für Fussgängerinnen und Fussgänger gilt:
Wenn kein Fussgängertreifen vorhanden ist, darf die Fahrbahn bei Tempo 30 überall überquert werden. Ein genereller Vortritt besteht jedoch nicht – ausser eben bei Fussgängerstreifen. Entsprechend ist beim Queren Aufmerksamkeit erforderlich.
Für den rollenden Verkehr bedeutet dies:
Geschwindigkeit anpassen, bremsbereit sein und jederzeit mit querenden Personen rechnen.
Tempo 30 erhöht die Sicherheit und die Lebensqualität. Damit das gelingt, braucht es gegenseitige Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmenden.
Weitere Informationen: Sicher unterwegs bei Tempo 30 (bfu)