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Jährliche Beiträge an Vereine mit Kinder- und Jugendarbeit

Die Stadt Arbon unterstützt seit 1987 Vereine und Gruppierungen aus der Region Oberthurgau, die Kindern und Jugendlichen eine regelmässige und sinnvolle Freizeitbeschäftigung ermöglichen. Seit 2025 erhalten die Vereine einen jährlichen Beitrag von 50 Franken pro aktivem Arboner Mitglied im Alter bis 20 Jahre. Vereine, die armutsbetroffenen Kindern und Jugendlichen eine Ermässigung von mindestens 50 Prozent auf den Jahresbeitrag gewähren, erhalten seit letztem Jahr 60 Franken pro aktivem Arboner Mitglied im Alter bis 20 Jahre. Als armutsbetroffen gelten Kinder und Jugendliche, deren Erziehungsberechtigte die Kriterien der KulturLegi (Sozialhilfe, individuelle Prämienverbilligung, Ergänzungsleistungen, Working Poor) erfüllen. Um diesen erhöhten Betrag zu erhalten, müssen die Vereine einen entsprechenden Vertrag als Angebotspartner der KulturLegi vorweisen und das vergünstigte Angebot auf ihrer Webseite veröffentlichen. 

Beitragsberechtigte Vereine können die entsprechenden Unterlagen bis zum 31. Mai 2026 unter www.arbon.ch/vereinsbeiträge über das elektronische Kontaktformular einreichen. Auf derselben Seite finden sich auch die Richtlinien.

Die Arboner Stimmbevölkerung hat im vergangenen November das städtische Budget 2026 abgelehnt. Bis ein neues, vom Volk genehmigtes Budget vorliegt, darf die Stadt Arbon gemäss gesetzlichen Vorgaben ausschliesslich gebundene Ausgaben tätigen. Von dieser Einschränkung betroffen sind auch die Beiträge an Vereine mit Kinder- und Jugendarbeit. Diese können erst ausbezahlt werden, wenn die Stimmbevölkerung das Budget genehmigt hat. Voraussichtlich wird am 14. Juni 2026 über das überarbeitete Budget abgestimmt. 

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