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Energie- und Umweltfonds wird angepasst

Aufgrund von Änderungen im kantonalen Förderprogramm hat der Arboner Stadtrat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2025 beschlossen, beim Arboner Energie- und Umweltfonds (EUF) entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Diese sind per 1. Januar 2026 in Kraft getreten.

Die folgenden Änderungen hat der Stadtrat beschlossen:

  • Die vom Kanton nicht mehr geförderten Luft-/Wasser-Wärmepumpen bis 70 kW werden nun direkt von der Stadt Arbon unterstützt. Für Einfamilienhäuser werden pauschal 2'500 Franken ausbezahlt, für Zwei- und Mehrfamilienhäuser pauschal 5'000 Franken.
  • Solarstromanlagen werden weiterhin mit 1'000 Franken gefördert, allerdings nur noch dann, wenn mit der Anlage auch gleich ein zugehöriger Batteriespeicher verbaut wird. Die PV-Anlage muss neu mindestens 3,6 kWp und der Batteriespeicher mindestens 5 kWh haben.
  • Die im letzten Jahr eingeführte Förderung für bidirektionale Ladestationen wird mit einem höheren Maximalbeitrag von 1'000 Franken unterstützt, und beim Bau von öffentlich zugänglichen Ladestationen sind neu nur noch zwei Anschlüsse mit 22 kW erforderlich, unabhängig von den Steckertypen.
  • Die beiden Massnahmen Gebäudemodernisierung nach GEAK-Effizienzklassen und Ersatz von Schaufenstern in Verkaufsgeschäften werden gestrichen. Minergie-P-Neubauten werden neu mit 25 Prozent des kantonalen Beitrags anstelle eines Pauschalbeitrages gefördert.

Das Arboner Förderprogramm gibt es seit dem 1. Mai 2023. Bis Ende Oktober 2025 waren bereits 251 Fördergesuche eingegangen, davon sind 238 Gesuche zugesichert (über 520'000 Franken). Davon wiederum wurden 145 Gesuche bereits umgesetzt und über 235'000 Franken ausbezahlt. Das angepasste Förderprogramm Energie- und Umweltfonds mit neu 20 Massnahmen sowie die aktualisierten Gesuchsformulare finden sich auf der städtischen Website unter www.arbon.ch/euf.

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