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Entscheid des Kantons zur Ortsplanungsrevision liegt vor

Ende September 2025 ist bei der Stadt Arbon der Entscheid des Kantons Thurgau zur Ortsplanungsrevision eingegangen. Der vom Stadtrat Arbon am 18. September 2023 erlassene Richtplan wird genehmigt, allerdings mit Ausnahmen, Hinweisen und Aufträgen. Die Verantwortlichen werden sich nun einen Überblick verschaffen und den Handlungsbedarf bestimmen.

Nach eingehender Prüfung hat das kantonale Departement für Inneres und Volkswirtschaft (DIV) die Arboner Ortsplanungsrevision grossmehrheitlich genehmigt. Der Stadtrat wird die umfangreiche Beurteilung des Kantons nun detailliert prüfen und sich so einen Überblick über die zentralen Punkte verschaffen. Besonderes Augenmerk gilt neben den Hinweisen und Aufträgen denjenigen Teilen, die nicht genehmigt wurden. Daneben bereitet der Stadtrat die Inkraftsetzung vor. 

Es ist festzuhalten, dass kein Bauvorhaben unmittelbar von der Ortsplanungsrevision blockiert ist. Die drei Rekurse zur Arboner Ortsplanungsrevision hat das DIV abgewiesen. Mit Publikation des Entscheids im Amtsblatt vom 10. Oktober 2025 beginnt diesbezüglich eine 30-tägige Rechtsmittelfrist. In Bezug auf das Projekt Riva wurde das Genehmigungsverfahren sistiert, da zu diesem Gestaltungsplan ein Rechtsmittelverfahren läuft.

Das Dossier Ortsplanungsrevision der Stadt Arbon war dem Kanton Thurgau im Herbst 2023 zur Genehmigung eingereicht worden. Das Arboner Stimmvolk hatte die entsprechende Vorlage im Juni 2023 an der Urne gutgeheissen. Das Geschäft wurde durch das DIV bearbeitet. Das eigentlich zuständige kantonale Departement für Bau und Umwelt (DBU) durfte sich nicht mit dem Dossier befassen, da Dominik Diezi, der Vorsteher des DBU, aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Stadtpräsident von Arbon befangen ist.

Kontakt für weitere Informationen

René Walther, Stadtpräsident
rene.walther@arbon.ch
071 447 61 01

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