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Stadtrat gibt Gewässerraumfestlegung zur öffentlichen Mitwirkung frei

Der Stadtrat Arbon hat die Entwürfe zur grundeigentümerverbindlichen Festlegung der Gewässerräume am Bodensee und an den öffentlichen Gewässern auf Stadtgebiet zur Mitwirkung freigegeben. Damit setzt Arbon die Vorgaben des Bundes und des Kantons Thurgau zur Sicherung des Raumbedarfs von Gewässern um.

Die Festlegung betrifft unter anderem die Aach, den Salbach, den Faletürlibach sowie den Müliweier und den Bodensee. Grundlage ist das revidierte Gewässerschutzgesetz des Bundes, das den Gemeinden vorschreibt, den Raum entlang von Gewässern verbindlich festzulegen. Ziel ist es, natürliche Lebensräume zu sichern und den Hochwasserschutz langfristig zu gewährleisten.

Im Zuge der Festlegung werden auch bestehende Sondernutzungspläne wie Quartier-, Gestaltungs- und Baulinienpläne überprüft und – wo nötig – angepasst oder aufgehoben. Davon betroffen sind etwa die Quartierpläne "Lehgasse" und "Salwiese" sowie mehrere Baulinienpläne in den betroffenen Bereichen. Gewisse Pläne, etwa beim Arboner Hafen oder entlang der Seepromenade, werden aufgrund laufender oder geplanter Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt überprüft.

Die öffentliche Mitwirkung findet voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 statt und wird 30 Tage dauern. Während dieser Zeit haben Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer Gelegenheit, sich zu den Entwürfen zu äussern. Vorab findet eine Informationsveranstaltung statt, der Durchführungstermin wird so rasch als möglich bekanntgegeben. Nach Abschluss der Mitwirkung werden die Eingaben geprüft, bevor das formelle Genehmigungsverfahren folgt.

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