Navigieren in Arbon

Grabräumungen auf dem Friedhof

Im Mai 2025 werden auf dem Friedhof Arbon 50 Erdbestattungsgräber im Feld West, 118 Urnengräber im Feld Mitte, 12 Gedenktafeln an der Urnengedenkwand Nord sowie das Gemeinschaftsgrab Obelisk aus den Jahren 1993 bis 2004 geräumt, dies nach Ablauf der allgemein gültigen Ruhezeit von 20 Jahren (Friedhofordnung Art. 16).

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grabmälern sind berechtigt, Gegenstände nach vorheriger Meldung an die Friedhofverwaltung zwischen dem 1. und dem 30. April 2025 zu entfernen. Drittpersonen dürfen dies nur mit schriftlicher Ermächtigung der jeweiligen Eigentümer tun. Nach Ablauf der Frist werden nicht abgeholte Gegenstände ohne Kostenfolge für die Angehörigen beseitigt. Nachträgliche Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

In die Namensliste der betroffenen Grabstellen kann bei der Friedhofwartung oder bei den Einwohnerdiensten im Stadthaus Arbon Einsicht genommen werden.

PDF drucken