Der rechtskräftige und behördenverbindliche Arboner Energierichtplan stammt aus dem Jahr 2008. Nun wurde er überarbeitet und an die aktuellen energie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen angepasst. Der Energierichtplan 2025 soll aufzeigen, wie die Entwicklung von Arbon in den Bereichen Wärme, Energie, CO2-Emissionen und Klima verlaufen soll. Er enthält verschiedene Schwerpunkte. So nimmt neu die Nutzung von Fernwärme einen bedeutend grösseren Stellenwert ein als bisher.
An seiner Sitzung vom 20. Januar 2025 hat der Stadtrat Arbon dem Entwurf des Energierichtplans 2025 zugestimmt. Dieser wird nun zur Vorprüfung dem Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau eingereicht. Gleichzeitig wird der Entwurf des Energierichtplans 2025 zuhanden einer 30-tägigen öffentlichen Vernehmlassung freigegeben. Diese dauert vom Freitag, 31. Januar bis Samstag, 1. März 2025.
Interessierte können den Entwurf des Energierichtplans 2025 auf der Website der Stadt Arbon unter www.arbon.ch/energierichtplan oder im Stadthaus bei der Abteilung Bau/Umwelt (3. OG) einsehen. Stellungnahmen zum Entwurf des Energierichtplans 2025 sind innert der genannten Frist schriftlich und begründet an den Stadtrat Arbon zu richten.