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Temporeduktion im Bereich Bühlhof wird signalisiert

Ab Anfang November 2024 wird auf folgenden Landstrassenabschnitten zwischen Frasnacht und Stachen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von bisher 80 km/h auf neu 60 km/h reduziert: auf dem ausserorts befindlichen Abschnitt der Rebenstrasse, auf der Feilenstrasse zwischen Reben- und Hofenstrasse, auf der Hofenstrasse bis zur Gemeindegrenze zu Roggwil sowie auf dem südlichen Abschnitt der Bühlhofstrasse bis zur Gemeindegrenze. 

Die betroffenen Fahrbahnabschnitte sind schmal, die Kurven sind teils unübersichtlich. Ausserdem verfügen diese Strassen nicht über separate Geh- und/oder Radwege. So stellen sie insbesondere für den Langsamverkehr ein Risiko dar. Die Temporeduktion soll nun die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden verbessern.

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