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Beginn der Initiativfrist der Arboner Gemeindeinitiative "Beschränkung der Amtsdauer von Parlamentsmitgliedern"

Der Text der von der Stadtkanzlei formell vorgeprüften Initiative lautet:

Die Gemeindeordnung der Stadt Arbon wird folgendermassen ergänzt und angepasst:

Art. 12

1 Die Amtsdauer der Stadtbehörden und der Rechnungsprüfungskommission beträgt in der Regel vier Jahre.

2 Die Amtsdauer der Parlamentsmitglieder beträgt maximal zwölf aufeinanderfolgende Jahre. Nach Ablauf von vier Jahren können sich die Parlamentsmitglieder erneut zur Wahl stellen.

Beginn der Initiativfrist: 6. September 2024

Ende der Initiativfrist: 6. Dezember 2024

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