Der Text der von der Stadtkanzlei formell vorgeprüften Initiative lautet:
Die Gemeindeordnung der Stadt Arbon wird folgendermassen ergänzt und angepasst:
Art. 12
1 Die Amtsdauer der Stadtbehörden und der Rechnungsprüfungskommission beträgt in der Regel vier Jahre.
2 Die Amtsdauer der Parlamentsmitglieder beträgt maximal zwölf aufeinanderfolgende Jahre. Nach Ablauf von vier Jahren können sich die Parlamentsmitglieder erneut zur Wahl stellen.
Beginn der Initiativfrist: 6. September 2024
Ende der Initiativfrist: 6. Dezember 2024