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Aus der Stadtratssitzung vom 15. Dezember 2025

An seiner Sitzung vom 15. Dezember 2025 hat der Arboner Stadtrat die Revision der Ortsplanung der Stadt Arbon mit kommunalem Richtplan, Zonenplan und neuem Baureglement per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt (siehe www.arbon.ch/opr). Ausgenommen sind einzelne Bestandteile, die vom Kanton nicht genehmigt oder mit Planungsaufträgen versehen worden sind und in separaten Verfahren weiterbearbeitet werden. Mit der Revision wird die Ortsplanung an das geltende Planungs- und Baurecht angepasst, die Siedlungsentwicklung nach innen gestärkt und die Rechtssicherheit im Baubewilligungsverfahren erhöht.

Der Stadtrat führt die Ortsbildkommission der Stadt Arbon unter den neuen Rahmenbedingungen der revidierten Ortsplanung weiter und setzt dafür per 1. Januar 2026 eine neue rechtliche Grundlage in Kraft. Die Kommission bleibt als unabhängiges beratendes Fachgremium für Fragen des Ortsbild-, Denkmal- und Umgebungsschutzes bestehen und wird in unveränderter personeller Zusammensetzung weitergeführt. Damit stellt der Stadtrat sicher, dass auch künftig eine qualifizierte fachliche Beurteilung von Bauvorhaben in Schutzzonen sowie von Beitragsgesuchen für Kulturobjekte erfolgt.

Die totalrevidierte Campingordnung für den Campingplatz Buchhorn setzt der Stadtrat per 1. Januar 2026 in Kraft. Sie regelt Betrieb, Nutzung, Sicherheit, Umweltauflagen sowie Rechte und Pflichten von Touristen und Dauermietenden neu und fasst bisher in Mietverträgen festgelegte Punkte in einem einheitlichen Regelwerk zusammen. Sämtliche bestehenden Dauermietverträge werden per 31. März 2026 aufgehoben. Die Dauermietenden können bis 31. Januar 2026 einen neuen Vertrag nach der revidierten Campingordnung abschliessen, andernfalls sind die Plätze bis Ende März zu räumen und werden ab 1. April 2026 neu vergeben.

Der Stadtrat bewilligt für die technische Detailuntersuchung eines belasteten Standorts an der Rathausgasse 13, Arbon, Kredite von insgesamt 160’000 Franken und vergibt die entsprechenden Aufträge an die Fugro Germany GmbH, Berlin, und die Hartl GmbH, Rebstein. Ziel ist es, die Belastung mit chlorierten Kohlenwasserstoffen aus dem früheren Betrieb einer chemischen Reinigung weiter abzugrenzen und zu beurteilen. Die Arbeiten werden durch die Andres Geotechnik AG, St. Gallen, begleitet.

Ausserdem genehmigt der Stadtrat einen Nachtragskredit von knapp 21’900 Franken für eine ökologische Aufwertung am Bahnhofplatz Arbon, die in Zusammenarbeit mit der SBB AG realisiert wurde. Mit zusätzlichen Bäumen, Bepflanzungen und einer verbesserten Platzgestaltung wird der Wartebereich zugunsten des Fuss- und Langsamverkehrs aufgewertet. 

Des Weiteren hat der Stadtrat folgende Bewilligungen erteilt:

  • der Lea Immobilien GmbH, Riedt b. Erlen, für den Abbruch der Gebäude Nrn. 91 und 92 und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, die Erstellung eines öffentlichen Unterflurcontainers sowie von Luft-/Wasser-Wärmepumpen (Aussenaufstellung) und einer PV-Anlage an der Amriswilerstrasse 36 und 40, Arbon
  • Christoph Welti, Arbon, für die Errichtung eines freistehenden Liftturms, einer Doppelgarage und eines Parkplatzes (Antrag einer Ausnahmebewilligung betreffend Gebäudehöhe und Geschossflächenziffer) an der Brühlstrasse 8, Arbon
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