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Aus der Stadtratssitzung vom 3. März 2025

An seiner Sitzung vom 3. März 2025 hat der Arboner Stadtrat die Urnenbotschaften für die Volksabstimmungen "Strausswiese" und "Totalrevision Gemeindeordnung" vom 18. Mai 2025 freigegeben.

Die Thurgauer Gemeinden und Städte müssen ihre Sondernutzungspläne zeitnah an die geltenden Bestimmungen des kantonalen Planungs- und Baugesetzes anpassen oder die Diskrepanz zwischen altem und neuem Recht durch die Aufhebung alter Sondernutzungspläne bereinigen. In diesem Zusammenhang war im Herbst 2024 eine Mitwirkung zur geplanten Aufhebung von 18 Sondernutzungsplänen durchgeführt worden, wobei vier Einwendungen eingegangen sind. Der Stadtrat hat nun die Antworten auf diese Einwendungen genehmigt und das Geschäft für die öffentliche Auflage freigegeben.

Im Thurgau haben die Gemeinden die grundeigentümerverbindlichen Gewässerräume festzulegen. Die Ausscheidung hat bis spätestens Ende 2026 zu erfolgen. Bei Gewässern, die eine Grenze zwischen zwei Gemeinden bilden, muss der Gewässerraum beidseitig festgelegt werden. So wurden unter der Federführung der Gemeinde Steinach entsprechende Vorbereitungen betr. Salbach und Bergerbach im Bereich der ARA Morgental umgesetzt. Nun hat der Arboner Stadtrat den entsprechenden Gewässerraumlinienplan für die Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt freigegeben.

Ferner hat der Stadtrat die Beitragszahlungen für die Arbeiten am Scheidweg-Kreisel sowie der Romanshornerstrasse im Abschnitt Scheidweg bis Rütistrasse beschlossen. Für den Scheidweg-Kreisel wurde der Gesamtbetrag von knapp 862'000 Franken genehmigt, inklusive eines Nachtragskredits von 385'000 Franken für das Jahr 2025. Der Beitragssatz für die Stadt Arbon beträgt beim Kreisel 36,6 Prozent. Für die Romanshornerstrasse wurde der Betrag von rund 228'000 Franken genehmigt, dies bei einem Beitragssatz von 25,8 Prozent. Die entsprechenden Massnahmen sind Teil einer umfassenden Sanierung und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Arbon. Der Baustart soll im Sommer 2025 erfolgen.

Das in die Jahre gekommene Pumpwerk Seelitho, ein wesentlicher Bestandteil der Abwasserinfrastruktur der Stadt Arbon, soll umfassend saniert und danach an den Abwasserverband Morgental übergeben werden. Der Stadtrat hat dafür einen Kredit von rund 70'000 Franken gesprochen.

Für die notwendigen Instandsetzungsarbeiten an den Stromverteilkästen im Arboner Hafen hat der Stadtrat den Betrag von knapp 46'000 Franken gesprochen. Den entsprechenden Auftrag hat die Elektro Nef GmbH, Arbon, erhalten, welche bereits mit der Mängelidentifikation betraut gewesen war.

In Zusammenhang mit den Sanierungsarbeiten beim Arboner Schlossturm wurde die Hotz Bildhauer GmbH, Weinfelden, mit der Durchführung der Natursteinarbeiten zum Betrag von rund 705'000 Franken beauftragt.

Des Weiteren hat der Stadtrat folgende Bewilligungen erteilt:

  • der HBW Immobilien AG, Winterthur, für die Aussenbestuhlung der Terrasse an der Textilstrasse 7, Arbon
  • der Raiffeisenbank Regio Arbon Genossenschaft, Arbon, für den Abbruch der Waschanlage und die Errichtung eines Bankprovisoriums mit aussen aufgestellten Luft-/Wasser-Wärmepumpen an der Klarastrasse 12, Arbon
  • der Raiffeisenbank Regio Arbon Genossenschaft, Arbon, für den Abbruch des Wohn und Gewerbehauses und den Neubau eines Wohn- und Gewerbehauses mit gemeinsamer Tiefgarage, Erdwärmesonden und Photovoltaikanlage an der St. Gallerstrasse 20 und Alemannenstrasse 4, Arbon
  • der Sunrise GmbH, Glattpark/Opfikon, für den Betrieb adaptiver Antennen mit Korrekturfaktor (ohne Änderungen an der Mobilfunkanlage) im Niederfeld 48, Arbon
  • der Swisscom (Schweiz) AG, St. Gallen, für den Betrieb adaptiver Antennen mit Korrekturfaktor (ohne Änderungen an der Mobilfunkanlage) an der Industriestrasse 23, Arbon
  • Erika und Peter Blatter, Arbon, für die Errichtung eines beheizten Gartenpools und Holzdeck mit Sichtschutzelementen West, Duschplatz und Sitzplatz mit Überdachung Süd, Zisterne Südost, Vordach Nord sowie Umgebungsgestaltungsarbeiten am Speiserweg 2, Arbon
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