Auf dem Wendeplatz in der Lehgasse in Stachen soll ein Parkverbot eingeführt werden, damit wendenden Fahrzeugen ausreichend Platz zur Verfügung steht. Wie in der Kurzmitteilung vom 12. Dezember 2024 kommuniziert, wurden im entsprechenden Einwendungsverfahren vom Oktober 2024 zwei Einwendungen gegen das geplante Parkverbot eingereicht. Präzisierend wird angemerkt, dass es sich bei einer der beiden Einwendungen um eine Sammeleinwendung gehandelt hat, die von mehreren Anwohnenden sowie Eigentümerinnen und Eigentümern angrenzender Grundstücke gemeinsam eingereicht worden war. Diese äusserten Bedenken in Bezug auf die Parkplatzsituation und die Auswirkungen des Parkverbots auf die Anwohnerinnen und Anwohner. Nach Prüfung der Einwendungen war die städtische Abteilung Bau/Umwelt zum Schluss gekommen, dass das geplante Parkverbot mit den allgemeinen Vorschriften und Normen für Wendeplätze übereinstimmt. In der Folge hatte der Stadtrat beschlossen, an dem geplanten Parkverbot festzuhalten.