An seiner Sitzung vom 28. Oktober 2024 hat der Arboner Stadtrat beschlossen, den Umbau des bestehenden Bürogebäudes an der Romanshornerstrasse 4 (Parzelle 4242), Arbon, in ein Gewerbe- und Mehrfamilienhaus zu bewilligen, vorbehältlich des definitiven Baurechtsentscheides. Bei diesem Bauvorhaben werden die Immissionsgrenzwerte der Empfindlichkeitsstufe III für Strassenverkehrslärm bei insgesamt einer Wohnung an einem Fenster überschritten. Daher musste eine detaillierte Interessenabwägung vorgenommen werden. Der Stadtrat ist dabei zum Entschluss gelangt, dass beim Bauprojekt sämtliche verhältnismässigen baulichen und gestalterischen Massnahmen nach Art. 31 Abs. 1 LSV ausgeschöpft werden und dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Realisierung des Projekts besteht, so dass die Erteilung einer Ausnahmebewilligung zulässig ist. In der Folge wird das kantonale Departement für Bau und Umwelt das Projekt beurteilen.
Ferner hat der Stadtrat die Mauerwerksanierung beim Schlossturm bewilligt, ebenso wie die Fällung von vier geschützten Spitzahorn-Bäumen und die Ersatzpflanzung von zwei Schneeballahorn-Bäumen und zwei Hopfenbuchen an der Brühlstrasse, Arbon. Die als Ersatz gepflanzten Bäume werden wiederum geschützt sein.
Ausserdem hat der Stadtrat folgende weiteren Bewilligungen erteilt:
In Bezug auf das im 18. Jahrhundert erstellte Wohnhaus Assek. Nr. 173, Parzelle Nr. 5125, Niederfeld 8, Stachen, hat der Stadtrat eine Teilentlassung aus dem Schutzplan beschlossen. Somit darf der circa 1895 auf der Ostseite angebaute Gebäudeteil abgebrochen werden. Die Grundeigentümerin, die Firma Mosterei Möhl AG, möchte durch den Abbruch die Voraussetzungen für die weitere Entwicklung ihres Grundstücks schaffen. Für einen allfälligen Neubau ist ein separates Baugesuch erforderlich.
In den vergangenen Jahren hat sich die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Arbon massgeblich weiterentwickelt. Der Bevölkerung steht zur Entsorgung des Haushaltkehrichts eine stetig wachsende Anzahl Voll- und Halbunterflurcontainer zur Verfügung. Deshalb hat der Kehrichtverband Thurgau (KVA) nun beschlossen, dass die früher für das offene Bereitstellen von Kehricht genutzten blauen Punkte am Boden im gesamten Stadtgebiet von Arbon per Anfang 2025 aufgehoben werden. Der Stadtrat hat diesen Entscheid zustimmend zur Kenntnis genommen.