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Abstimmungen vom 28. September 2025

Am Sonntag, 28. September 2025, entscheiden die Stimmberechtigten von Arbon über folgende Vorlagen:

Bund

  • Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften
  • Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)

Kanton

  • Totalrevision des Ruhetagsgesetzes vom 5. Februar 2025 (Lockerung des Veranstaltungsverbots an hohen Feiertagen)

Sekundarschulgemeinde Arbon

  • Rahmenkredit Schulzentrum "Lärche"

Brieflich Stimmende müssen darauf achten, dass die Unterlagen bis spätestens zur Schliessung der Urnen am Abstimmungssonntag um 11 Uhr bei der Stadt Arbon eintreffen. Der Stimmrechtsausweis muss unterschrieben sein. Alle Stimmzettel von Bund, Kanton und der Schulgemeinde sind in das beigelegte Stimmzettelkuvert oder einen anderen neutralen Briefumschlag zu legen und zu verschliessen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Stimmrechtsausweis. Sollte das Stimmmaterial unvollständig sein, kann das Fehlende bei der Stadtkanzlei bezogen werden.

Die Stadtkanzlei ist gerne für Auskünfte zu Wahlen und Abstimmungen für die Bevölkerung da – im Stadthaus an der Hauptstrasse 12, per E-Mail stadtkanzlei@arbon.ch oder telefonisch via 071 447 61 90. Für brieflich Stimmende steht unter www.arbon.ch/abstimmen das Video "Wie stimmt man brieflich ab?" mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung.

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