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Wahlen und Abstimmungen vom 24. November 2024

Am Sonntag, 24. November 2024, entscheiden die Stimmberechtigten von Arbon über folgende Vorlagen:

Bund

  • Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
  • Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)
  • Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)
  • Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)

Stadt

  • Budget 2025
  • Ersatzwahl eines Mitgliedes des Stadtrates für die verbleibende Amtsdauer 2023–2027, zweiter Wahlgang

Primarschulgemeinde Arbon

  • Baukredit ABC-Halle
  • Baukredit Kindergarten Brühlstrasse 36
  • Budget 2025
  • Gemeindeordnung

Sekundarschulgemeinde Arbon

  • Budget 2025
  • Kreditantrag Aufbereitung Projektierung Neubau "Lärche"

Brieflich Stimmende müssen darauf achten, dass die Unterlagen bis spätestens zur Schliessung der Urnen am Abstimmungssonntag um 11 Uhr bei der Stadt Arbon eintreffen. Der Stimmrechtsausweis muss unterschrieben sein. Alle Stimm- und Wahlzettel von Bund, Stadt und den beiden Schulgemeinden sind in das beigelegte Stimmzettelkuvert oder einen anderen neutralen Briefumschlag zu legen und zu verschliessen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Stimmrechtsausweis. Sollte das Stimm- und Wahlmaterial unvollständig sein, kann das Fehlende bei der Stadtkanzlei bezogen werden.

Die Stadtkanzlei ist gerne für Auskünfte zu Wahlen und Abstimmungen für die Bevölkerung da – im Stadthaus an der Hauptstrasse 12, per E-Mail stadtkanzlei@arbon.ch oder telefonisch via 071 447 61 90. Für brieflich Stimmende steht unter www.arbon.ch/abstimmen das Video "Wie stimmt man brieflich ab?" mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung.

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