Wer über den Sana-Ausweis (Sachkundenachweis) verfügt, kann eine Jahreskarte oder eine Monatskarte beziehen. Diese Karte berechtigt zum Fischen am Aachweiher. Das Fischen in den Arboner Bächen (Aach, Fallentürlibach, Hegibach, Esserswilerbach, Feilerbach, Imbersbach, Roggwilerbach, Salbach) ist nicht gestattet.
Fischpacht-Konsortium
Marius Küttel
Telefon 079 609 15 56
Das Fischen vom Seeufer aus zum See ist bewilligungsfrei. Im Kanton Thurgau ist das Fischen ohne Patent (Freiangelei) am Bodensee-Obersee und Untersee sowie an einigen anderen Gewässern vom Ufer aus erlaubt (ausgenommen sind die mit den Fischereiverboten belegten Gebiete im Hafen, Stege, Naturschutzgebiet am Philosophenweg, Kastanienbaumallee).
Für das Fischen auf dem See ist ein Bootspatent nötig.
Genauere Informationen rund um das Fischen im Kanton Thurgau