Die wichtigsten Grundlagen eines Menschen bilden sich in den ersten Lebensjahren. Frühe Förderung unterstützt die Entwicklung der Kinder ab Geburt. Dabei spielt der Einbezug und die Stärkung der Eltern und Erzeihenden eine zentrale Rolle.
Die Erziehungsverantwortlichen erhalten pro Arboner Kind einen Frühfördergutschein, wenn sie ab Schwangerschaft bis zur obligatorischen Sprachstandserhebung im Rahmen des SOVS (ca. 1,5 Jahre vor Kindergarteneintritt) die erforderliche Anzahl Elternbildungsveranstaltungen besucht haben. Der Gutschein kann für den Besuch anerkannter Frühförderangebote in Spielgruppen oder Kitas angerechnet werden.
Die Frühfördergutscheine sowie ein weiterer Subventionsbeitrag sind Teil eines Pilotprojekts. Die Kosten teilen sich die Stadt Arbon und die Arboner Primarschulgemeinden.
Schritt 1
Digitaler Arboner Elternbildungspass ab Geburt des Kindes beantragen
Schritt 2
Erforderliche Anzahl anerkannter Elternbildungsveranstaltungen besuchen und Teilnahmebestätigungen im digitalen Elternbildungspass sammeln
Schritt 3
Frühfördergutschein über digitalen Elternbildungspass oder beim Sozialversicherungsamt der Stadt Arbon beantragen
Schritt 4
Nach positiver Anspruchsprüfung einlösen bei anerkanntem Frühförderangebot wie Spielgruppe oder Kita
Anerkannt werden die im Elternbildungskalender publizierten Arboner Veranstaltungen für Eltern von Vorschulkindern sowie weitere Elternbildungsangebote. Sie dienen der Information, Weiterbildung und Vernetzung von Erziehungsverantwortlichen. Zusätzlich kann einmalig ein Angebot aus dem Freizeit- oder Gesundheitsbereich angerechnet werden.
Angebote Arboner Elternbildungskalender
Für jeden Besuch eines Vorschulangebots aus dem Elternbildungskalender kann im Elternbildungspass die Teilnahme bestätigt werden.
Weitere Elternbildungsangebote
Die Besuche weiterer Bildungsangebote für Erziehende werden anerkannt, sofern diese den Qualitätskriterien nach Art. 4 der Richtlinien entsprechen.
Angebote Freizeit- und Gesundheitsbereich
Für folgende Angebote aus dem Freizeit- und Gesundheitsbereich wird einmalig eine Teilnahmebestätigung im Elternbildungspass angerechnet, sofern die erforderlichen Bedingungen eingehalten sind:
| Angebot | Erforderliche Bedingungen für eine Teilnahmebestätigung im Elternbildungspass |
|---|---|
| Geburtsvorbereitungskurs | Besuch des gesamten Kurses |
| Hebamme | 3 Termine |
| Mütter- und Väterberatung | 3 Termine |
| Entwicklungskontrollen Kinderarzt | 2 Termine |
| Bibliothek | 5 ausgeliehene Medien in einem Jahr |
| Ludothek | 5 ausgeliehene Spiele in einem Jahr |
| Musikalische Frühförderung | 10 Besuche in einem Jahr |
| ElKi-Turnen | 10 Besuche in einem Jahr |
Die Liste ist nicht abschliessend, Änderungen bleiben vorbehalten.
Der Gutschein kann für den Besuch anerkannter Frühförderangebote in Spielgruppen oder Kitas angerechnet werden. Die folgenden Frühförderangebote sind gemäss Art. 13 der Richtlinien anerkannt:
|
Ein Frühfördergutschein hat einmalig einen Wert von 400 Franken. Bei Kindern, deren Erziehungsverantwortliche die Anspruchsvoraussetzungen für die KulturLegi erfüllen, verdoppelt sich der Wert des Frühfördergutscheins. Unabhängig vom Frühfördergutschein wird zusätzlich pro Arboner Kind ein einmaliger Subventionsbeitrag von 700 Franken für den Besuch eines anerkannten Frühförderangebots direkt abgerechnet. Frühfördergutscheine Folgende Anspruchsvoraussetzungen müssen gemäss den Richtlinien erfüllt sein:
Die Höhe des Frühfördergutscheins beträgt 400 Franken. Bei Kindern, deren Erziehungsverantwortliche die Anspruchsvoraussetzungen für die KulturLegi erfüllen, verdoppelt sich der Wert des Frühfördergutscheins. Dafür kann ein entsprechender Nachweis einverlangt werden. Der Frühfördergutschein wird im Regelfall direkt mit den anerkannten Frühförderangeboten abgerechnet. Besuchen die Kinder die Spielgruppe Arbon-Frasnacht-Stachen, werden die Frühfördergutscheine direkt mit den Erziehungsberechtigten verrechnet. Abrechnungsantrag Frühfördergutschein Spielgruppe Arbon-Frasnacht-Stachen Subventionsbeitrag Folgende Anspruchsvoraussetzungen müssen gemäss den Richtlinien erfüllt sein:
Der einmalige Subventionsbeitrag für den Besuch eines anerkannten Frühförderangebots beträg 700 Franken. Dieser Subventionsbeitrag orientiert sich an einem Höchsttarif des Kantons von 1'500 Franken pro Jahr für 2.5 Stunden Spielgruppe pro Woche. Beträgt der verrechnete Tarif eines Frühförderangebots weniger als der Höchstarif reduziert sich der Subventionsbeitrag um die entsprechende Differenz zwischen dem Höchsttarif und dem verrechneten Tarif. Der Subventionsbeitrag wird im Regelfall direkt mit den anerkannten Frühförderangeboten abgerechnet. |
Für Kinder mit Geburtsdatum vor dem 31. Juli 2026 gelten folgende Übergangsregelungen.
| Geburtsdatum | Voraussichtlicher Kindergarteneintritt | Einreichefrist Elternbildungspass | Erforderliche Teilnahmebestätigungen |
|---|---|---|---|
| 01.08.2022 bis 31.07.2023 | August 2027 | Kindergarteneintritt | 6 |
|
01.08.2023 bis 31.07.2024 |
August 2028 | 1 Jahr vor Kindergarteneintritt (Ende Juli 2027) | 6 |
| 01.08.2024 bis 31.07.2025 | August 2029 | Sprachstandserhebung SOVS (anfangs 2028) | 6 |
| 01.08.2025 bis 31.07.2026 | August 2030 | Sprachstandserhebung SOVS (anfangs 2029) | 9 |