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Frühfördergutscheine

Die wichtigsten Grundlagen eines Menschen bilden sich in den ersten Lebensjahren. Frühe Förderung unterstützt die Entwicklung der Kinder ab Geburt. Dabei spielt der Einbezug und die Stärkung der Eltern und Erzeihenden eine zentrale Rolle.

Die Erziehungsverantwortlichen erhalten pro Arboner Kind einen Frühfördergutschein, wenn sie ab Schwangerschaft bis zur obligatorischen Sprachstandserhebung im Rahmen des SOVS (ca. 1,5 Jahre vor Kindergarteneintritt) die erforderliche Anzahl Elternbildungsveranstaltungen besucht haben. Der Gutschein kann für den Besuch anerkannter Frühförderangebote in Spielgruppen oder Kitas angerechnet werden.

Die Frühfördergutscheine sowie ein weiterer Subventionsbeitrag sind Teil eines Pilotprojekts. Die Kosten teilen sich die Stadt Arbon und die Arboner Primarschulgemeinden.

​​​​In vier Schritten zum Frühfördergutschein

Schritt 1
Digitaler Arboner Elternbildungspass ab Geburt des Kindes beantragen

Elternbildungspass


Schritt 2
Erforderliche Anzahl anerkannter Elternbildungsveranstaltungen besuchen und Teilnahmebestätigungen im digitalen Elternbildungspass sammeln​​​​​​

Elternbildungskalender


Schritt 3
Frühfördergutschein über digitalen Elternbildungspass oder beim Sozialversicherungsamt der Stadt Arbon beantragen


Schritt 4
Nach positiver Anspruchsprüfung einlösen bei anerkanntem Frühförderangebot wie Spielgruppe oder Kita

Was wird als Besuch einer Elternbildungsveranstaltung angerechnet?

Anerkannt werden die im Elternbildungskalender publizierten Arboner Veranstaltungen für Eltern von Vorschulkindern sowie weitere Elternbildungsangebote. Sie dienen der Information, Weiterbildung und Vernetzung von Erziehungsverantwortlichen. Zusätzlich kann einmalig ein Angebot aus dem Freizeit- oder Gesundheitsbereich angerechnet werden.


Angebote Arboner Elternbildungskalender

Für jeden Besuch eines Vorschulangebots aus dem Elternbildungskalender kann im Elternbildungspass die Teilnahme bestätigt werden.

Elternbildungskalender


Weitere Elternbildungsangebote

Die Besuche weiterer Bildungsangebote für Erziehende werden anerkannt, sofern diese den Qualitätskriterien nach Art. 4 der Richtlinien entsprechen.


Angebote Freizeit- und Gesundheitsbereich

Für folgende Angebote aus dem Freizeit- und Gesundheitsbereich wird einmalig eine Teilnahmebestätigung im Elternbildungspass angerechnet, sofern die erforderlichen Bedingungen eingehalten sind:

Angebot Erforderliche Bedingungen für eine Teilnahmebestätigung im Elternbildungspass
Geburtsvorbereitungskurs Besuch des gesamten Kurses
Hebamme 3 Termine
Mütter- und Väterberatung 3 Termine
Entwicklungskontrollen Kinderarzt 2 Termine
Bibliothek 5 ausgeliehene Medien in einem Jahr
Ludothek 5 ausgeliehene Spiele in einem Jahr
Musikalische Frühförderung 10 Besuche in einem Jahr
ElKi-Turnen 10 Besuche in einem Jahr

Die Liste ist nicht abschliessend, Änderungen bleiben vorbehalten.

Wo kann der Frühfördergutschein eingelöst werden?

Der Gutschein kann für den Besuch anerkannter Frühförderangebote in Spielgruppen oder Kitas angerechnet werden. Die folgenden Frühförderangebote sind gemäss Art. 13 der Richtlinien anerkannt:

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?

Ein Frühfördergutschein hat einmalig einen Wert von 400 Franken. Bei Kindern, deren Erziehungsverantwortliche die Anspruchsvoraussetzungen für die KulturLegi erfüllen, verdoppelt sich der Wert des Frühfördergutscheins.

Unabhängig vom Frühfördergutschein wird zusätzlich pro Arboner Kind ein einmaliger Subventionsbeitrag von 700 Franken für den Besuch eines anerkannten Frühförderangebots direkt abgerechnet.


Frühfördergutscheine

Folgende Anspruchsvoraussetzungen müssen gemäss den Richtlinien erfüllt sein:

  • Nachweis von zehn besuchten Elternbildungsveranstaltungen durch die Erziehungsverantwortlichen. Für Kinder mit Geburtstag vor dem 31. Juli 2026 gelten Übergangsregelungen (siehe unten). Als erziehungsverantwortliche Personen gelten die leiblichen Eltern, im gleichen Haushalt wohnende Erwachsene oder sorgeberechtigte Personen.
  • Die Elternbildungsveranstaltungen können ab Bekanntwerden der Schwangerschaft bis zum Versand der Sprachstandserhebung für das selektive Obligatorium in der vorschulischen Sprachförderung (SOVS) besucht werden. Für Kinder mit Geburtstag vor dem 31. Juli 2026 gelten Übergangsregelungen (siehe unten).
  • Stehen weniger als drei volle Jahre für den Erwerb der bestätigten Besuche zur Verfügung, reduziert sich die erforderliche Anzahl.
  • Die Teilnahme einer Elternbildungsveranstaltung zählt für jedes Kind, für das der Inhalt des Angebots relevant ist.
  • Das Kind muss den Wohnsitz in Arbon haben.
  • Für Kinder mit sprachlichem Förderbedarf gemäss dem selektiven Obligatorium in der vorschulischen Sprachförderung (SOVS) verfällt der Anspruch auf den Frühfördergutschein.

Die Höhe des Frühfördergutscheins beträgt 400 Franken. Bei Kindern, deren Erziehungsverantwortliche die Anspruchsvoraussetzungen für die KulturLegi erfüllen, verdoppelt sich der Wert des Frühfördergutscheins. Dafür kann ein entsprechender Nachweis einverlangt werden.

KulturLegi

Der Frühfördergutschein wird im Regelfall direkt mit den anerkannten Frühförderangeboten abgerechnet. Besuchen die Kinder die Spielgruppe Arbon-Frasnacht-Stachen, werden die Frühfördergutscheine direkt mit den Erziehungsberechtigten verrechnet.

Abrechnungsantrag Frühfördergutschein Spielgruppe Arbon-Frasnacht-Stachen


Subventionsbeitrag

Folgende Anspruchsvoraussetzungen müssen gemäss den Richtlinien erfüllt sein:

  • Das Kind muss den Wohnsitz in Arbon haben.
  • Für Kinder mit sprachlichem Förderbedarf gemäss dem selektiven Obligatorium in der vorschulischen Sprachförderung (SOVS) verfällt der Anspruch auf den Subventionsbeitrag.
  • Bis zum Kindergarteneintritt bezogene Betreuungsgutschriften für die familienergänzende Kinderbetreuung werden angerechnet.

Der einmalige Subventionsbeitrag für den Besuch eines anerkannten Frühförderangebots beträg 700 Franken. Dieser Subventionsbeitrag orientiert sich an einem Höchsttarif des Kantons von 1'500 Franken pro Jahr für 2.5 Stunden Spielgruppe pro Woche. Beträgt der verrechnete Tarif eines Frühförderangebots weniger als der Höchstarif reduziert sich der Subventionsbeitrag um die entsprechende Differenz zwischen dem Höchsttarif und dem verrechneten Tarif.

Der Subventionsbeitrag wird im Regelfall direkt mit den anerkannten Frühförderangeboten abgerechnet.

​​​​Übergangsregelungen

Für Kinder mit Geburtsdatum vor dem 31. Juli 2026 gelten folgende Übergangsregelungen.

Geburtsdatum Voraussichtlicher Kindergarteneintritt Einreichefrist Elternbildungspass Erforderliche Teilnahmebestätigungen
01.08.2022 bis 31.07.2023 August 2027 Kindergarteneintritt 6

01.08.2023 bis 31.07.2024

August 2028 1 Jahr vor Kindergarteneintritt (Ende Juli 2027) 6
01.08.2024 bis 31.07.2025 August 2029 Sprachstandserhebung SOVS (anfangs 2028) 6
01.08.2025 bis 31.07.2026 August 2030 Sprachstandserhebung SOVS (anfangs 2029) 9

Dokumente

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