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Frühfördergutscheine

Die wichtigsten Grundlagen für die Entwicklung eines Kindes bilden sich in den ersten Lebensjahren. Dabei ist für eine wirksame Frühförderung der Einbezug der Erziehenden zentral.

Pro Arboner Kind erhalten die Erziehungsverantwortlichen einen Frühfördergutschein, wenn sie ab Schwangerschaft bis zur obligatorischen Sprachstandserhebung im Rahmen des SOVS (ca. 18 Monate vor Kindergarteneintritt) zehn Elternbildungsveranstaltungen besucht haben. Der Frühfördergutschein kann für den Besuch anerkannter Frühförderangebote wie Spielgruppen oder Kitas angerechnet werden.

Die Frühfördergutscheine sowie einen weiteren Subventionsbeitrag sind Teil des Pilotprojekts "Elternbildung und Subventionsbeiträge Frühförderangebote". Die Kosten teilen sich die Stadt Arbon und die Arboner Primarschulgemeinden.

​​​​In wenigen Schritten zum Frühfördergutschein

Für Kinder, die im August 2027 mit dem Kindergarten starten gelten Übergangsbestimmungen. Davon betroffene Familien werden bis spätestens Ende März 2026 informiert. Besuche von Elternbildungsangeboten können ab August 2026 angerechnet werden.


Schritt 1: Besuch Bildungsangebote
Erziehungsverantwortliche besuchen zehn anerkannte Bildungsangebote und lassen sich den Besuch in einem Elternbildungspass bestätigen.


Schritt 2: Frühfördergutschein beantragen
Nach zehn bestätigten Besuchen kann der Elternbildungspass beim Sozialversicherungsamt der Stadt Arbon eingereicht werden.


Schritt 3: Anspruchsprüfung
Das Sozialversicherungsamt der Stadt Arbon prüft Anspruch sowie Wert des Frühfördergutscheins und informiert die Erziehungsverantwortlichen.


Schritt 4: Frühfördergutschein einlösen
Der Frühfördergutschein kann für anerkannte Frühförderangebote, wie Spielgruppen oder Kitas, eingelöst werden.

Anspruchsvoraussetzungen und Höhe Frühfördergutschein sowie Subventionsbeitrag

Gemäss den Richtlinien Elternbildung und Subventionsbeiträge Frühförderangebote müssen für den Erhalt des Frühfördergutscheins folgende Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein:

  • Nachweis von zehn durch die Erziehungsverantwortlichen besuchten BildungsangebotenAls erziehungsverantwortliche Personen gelten die leiblichen Eltern, im gleichen Haushalt wohnende Erwachsene oder sorgeberechtigte Personen.
  • Die Bildungsangebote können ab Bekanntwerden der Schwangerschaft bis zum Versand der Sprachstandserhebung für das selektive Obligatorium in der vorschulischen Sprachförderung (SOVS) besucht werden.
  • Stehen weniger als drei volle Jahre für den Erwerb der bestätigten Besuche zur Verfügung, reduziert sich die erforderliche Anzahl.
  • Der Besuch eines Bildungsangebots darf für jedes Kind eingetragen werden, für das der Inhalt des Angebots relevant ist.
  • Das Kind hat den Wohnsitz in Arbon.
  • Für Kinder mit sprachlichem Förderbedarf gemäss dem selektiven Obligatorium in der vorschulischen Sprachförderung (SOVS) verfällt der Anspruch auf den Frühfördergutschein.

Aufgrund der Ablehnung des städtischen Budgets 2026 durch das Stimmvolk Ende November 2025 steht die Umsetzung ab August 2026 unter dem Vorbehalt der Annahme des Budgets im Juni 2026. Die Höhe des Frühfördergutscheins beträgt 400 Franken. Bei Kindern, deren Erziehungsverantwortliche die Anspruchsvoraussetzungen für die KulturLegi erfüllen, verdoppelt sich der Wert des Frühfördergutscheins. Dafür kann ein entsprechender Nachweis einverlangt werden.

KulturLegi

Unabhängig vom Frühfördergutschein wird gemäss den Richtlinien pro Arboner Kind ein einmaliger Subventionsbeitrag von 700 Franken für den Besuch eines anerkannten Frühförderangebots geleistet. Dieser Subventionsbeitrag orientiert sich an einem Höchsttarif des Kantons von 1'500 Franken pro Jahr für 2.5 Stunden Spielgruppe pro Woche.

Die Finanzierung ist unter Vorbehalt der Annahme des städtischen Budgets 2026. Die Richtlinien treten ab 1. August 2026 in Kraft.

Anerkannte Bildungsangebote für Erziehende

Die Besuche der folgenden Bildungsangebote werden anerkannt.


Angebote des Elternbildungskalenders

Jeder Besuch eines Angebots aus dem Elternbildungskalender wird anerkannt.

Elternbildungskalender


Weitere Elternbildungsangebote

Die Besuche weiterer Bildungsangebote für Erziehende werden anerkannt, sofern diese den Qualitätskriterien nach Art. 4 der Richtlinien entsprechen.


Angebote im Freizeit- und Gesundheitsbereich

Folgende Angebote im Freizeit- und Gesundheitsbereich werden einmalig als Besuch eines Elternbildungsangebots angerechnet, sofern die erforderlichen Bedingungen eingehalten sind:

Angebot Erforderliche Bedingungen für einen Eintrag im Elternbildungspass
Geburtsvorbereitungskurs Besuch des gesamten Kurses
Hebamme 3 Termine
Mütter- und Väterberatung 3 Termine
Entwicklungskontrollen Kinderarzt 2 Termine
Bibliothek 5 ausgeliehene Medien in einem Jahr
Ludothek 5 ausgeliehene Spiele in einem Jahr
Musikalische Frühförderung 12 Besuche in einem Jahr
MuKi-/VaKi-Turnen 12 Besuche in einem Jahr

Die Liste ist nicht abschliessend, Änderungen bleiben vorbehalten.

Anerkannte Frühförderangebote

Dokumente

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