Nachweis für eine Anpassung der an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen entwässerten und abflusswirksamen Grundstücksfläche als Berechnungsgrundlage für die Regenabwassergebühr
Um eine Anpassung der entwässerten Fläche zu beantragen, ist ein hydraulischer Nachweis erforderlich. Der Beizug eines Planungsbüros mit Fachkenntnissen in der Siedlungsentwässerung wird empfohlen. Dieser Nachweis beinhaltet einen Situationsplan, auf dem die Materialisierung der Oberflächen ersichtlich ist, und eine Berechnung der entwässerten angeschlossenen Grundstücksfläche. Unten stehen das dafür notwendige Formular, zwei Musterdokumente sowie ein Infoflyer zum Thema zur Verfügung.
Sämtliche Kosten für den Nachweis gehen zu Lasten des Antragstellers bzw. der Antragstellerin. Der Nachweis ist unterzeichnet an die Stadt Arbon, Abteilung Bau/Umwelt, einzureichen. In der Folge wird der Antrag durch eine Fachperson geprüft und dann von der Abteilung Bau/Umwelt beantwortet. Ist eine Gebührenanpassung gerechtfertigt, so erfolgt eine entsprechende Mitteilung an die Arbon Energie AG in Bezug auf die Rechnungsstellung.
Weiterführende Informationen sind dem Beitrags-, Gebühren- und Abgabereglement der Stadt Arbon (Punkt 8 in der Rechtssammlung) zu entnehmen.