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Kostenbeteiligung an geschützten Bäumen auf privatem Grund

Die Stadt Arbon unterstützt den Erhalt von geschützten Bäumen auf privatem Grund finanziell. Im Schutzplan der Naturobjekte und in der Beilage zum Schutzplan sind geschützte Naturobjekte aufgeführt. Bei Fragen und Unklarheiten zum Schutzstatus der Bäume stehen wir gerne zur Verfügung (bauverwaltung@arbon.ch). 

Pflege- oder Rückschnitt

Ablauf:

  1. Sie vereinbaren einen Termin mit dem Werkhof (071 447 61 84), um die Situation zusammen zu beurteilen. 
  2. Für die Pflege von geschützten Bäumen, muss ein Gesuch zur Kostenbeteiligung ausgefüllt werden.Wichtig ist, dass Sie eine Offerte einholen bzgl. der Massnahme. Und diese zusammen mit dem Gesuch vor der Ausführung der Massnahmen schriftlich bei der Stadt einreichen. Eine elektronische Einreichung ist nicht möglich.
  3. Das Gesuch und die Offerte werden von der Stadtgärtnerei und dem Bereich Umwelt/Energie geprüft.
  4. Sobald Sie das OK von unserer Seite haben, können Sie die Massnahmen durchführen. 
  5. Nach Ausführen der Massnahmen, müssen Sie die Stadtgärtnerei kontaktieren und dem Bereich Umwelt/Energie eine Rechnungskopie zustellen. 
  6. Werden die ausgeführten Massnahmen als ordnungsgemäss und fachgerecht beurteilt, erfolgt die Auszahlung der Kostenbeteiligung. 

Die finanzielle Unterstützung beträgt pro Objekt 50% der Kosten, maximal 1'000 CHF pro Objekt. 


Fällungen und Ersatzpflanzung 


Fällungen sind nur in begründeten Fällen möglich, etwa bei Gefährdung der Sicherheit und wenn keine Pflegemassnahmen zur Erhaltung mehr möglich sind. Bei Fällungen von geschützten Bäumen ist es Pflicht eine Ersatzpflanzung vorzunehmen (TG NHG §8). Gemäss §7 des Natur- und Heimatschutzgesetzes benötigen Eingriffe in Naturobjekte einer Bewilligung. Daher ist für Fällungen ein Baugesuch einzureichen. Mit dem Baugesuch müssen folgende Dokumente eingereicht werden: 

  • Amtlicher Situationsplan 1:500 (bestehendem Baum (schwarz) und Ersatzpflanzung (rot) eingezeichnet)
  • Fotos
  • Expertengutachten zum Zustand des Baumes
  • Gesuch Kostenbeteiligung inkl. Offerte

Sämtliche Unterlagen unterschreiben und Baugesuche sind in 4-facher Ausführung und digital (per E-Mail an bauverwaltung@arbon.ch oder mittels USB-Stick) einzureichen. Im Baubewilligungsverfahren ist ein amtlich beglaubigter Situationsplan zwingend einzureichen, dieser kann beim Geometer Wälli AG Ingenieure, Arbon bezogen werden. Im Beispielbaugesuchformular sind die auszufüllenden Felder für eine Fällung gelb markiert. 
Die Kostenbeteiligung kann zusammen mit dem Baugesuch eingereicht werden. Die Ersatzpflanzung wird finanziell unterstützt und beträgt 50% der Kosten, max. 1500 CHF pro Objekt. Der Kostenbeteiligung ist eine Offerte beizulegen. 

Ablauf:

  1. Sie vereinbaren einen Termin mit dem Werkhof (071 447 61 84), um die Situation zusammen zu beurteilen. 
  2. Für die Fällung von geschützten Bäumen, muss ein Gesuch zur Kostenbeteiligung und ein Baugesuch eingereicht werden. Die beiden Gesuche müssen vor der Ausführung der Massnahmen schriftlich bei der Stadt eingereicht werden. Eine elektronische Einreichung ist nicht möglich.
  3. Die Gesuche werden von der Stadt und der Grünraumkommission geprüft. Die Zusage der Kostenbeteiligung erhalten Sie vom Bereich Energie/Umwelt. Die Zusage der Kostenbeteiligung kann vor der Baubewilligung erfolgen und gilt nicht als Zusage zur Fällung. 
  4. Sobald Sie die Baubewilligung haben, können Sie die Fällung durchführen. 
  5. Nach Ausführen der Massnahmen, müssen Sie die Stadtgärtnerei kontaktieren und dem Bereich Umwelt/Energie eine Rechnungskopie zustellen. 
  6. Werden die ausgeführten Massnahmen als ordnungsgemäss und fachgerecht beurteilt, erfolgt die Auszahlung der Kostenbeteiligung. 
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