IMPRESSUM  |  SITEMAP AAA (Schriftgrösse)
Stadt Arbon

Wahlen & Abstimmungen

Abstimmung vom 9. Juni 2013

Am Sonntag, 9. Juni 2013 sind die Stimmberechtigten aufgerufen, über die folgenden eidgenössischen Vorlagen abzustimmen:

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative vom 7. Juli 2011 "Volkswahl des Bundesrates" (BBl 2012 9643)
Änderung vom 28. September 2012 des Asylgesetzes (AsylG) (Dringliche Änderungen des Asylgesetzes, AS 2012 5359, BBl 2012 8261)

Die nächsten Abstimmungstermine:

28. April 2013 (Erneuerungswahlen Primar- und Sekundarschulbehörden)
09. Juni 2013
22. September 2013
24. November 2013

Infos zum Wahlvorgang

Rechtzeitig vor den Wahlen und Abstimmung werden den Stimmberechtigten die Unterlagen zugestellt. Die Urnenöffnungszeiten (siehe unten) sind auch auf den Stimmrechtsausweisen aufgedruckt. Vorzeitige Stimmabgabe, briefliche Stimmabgabe und Stellvertretung bei Urnenabstimmungen richten sich nach den Bestimmungen des kantonalen Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht. Die Stadtkanzlei (Tel. 071 447 61 08) erteilt gerne weitergehende Auskünfte.

Vorzeitige Stimmabgabe und brieflich Stimmabgabe

Die vorzeitige Stimmabgabe ist montags bis freitags vor dem Abstimmungssonntag möglich. Im Stadthaus bei der Abteilung Einwohner und Sicherheit (Parterre West) kann während den Bürozeiten das Stimmmaterial persönlich abgegeben werden.

Vorgehen bei vorzeitiger, persönlicher Stimmabgabe

Die Stimm- und Wahlzettel in einem neutralen Couvert verschliessen (zukleben)
Den Stimmrechtsausweis unterschreiben und beides persönlich abgeben
Ehepaare und Personen in eingetragener Partnerschaft können sich vertreten und das Stimmmaterial in Vertretung abgeben
Die Stimm- und Wahlzettel sind pro Person in einem separaten Couvert abzugeben

Vorgehen bei brieflicher Stimmabgabe

Die Stimm- und Wahlzettel in einem neutralen Couvert verschliessen (zukleben)
den Stimmrechtsausweis unterschreiben
Das neutrale Couvert mit den Stimm- und Wahlzetteln sowie den Stimmrechtsausweis mit der unterzeichneten Erklärung in denselben Briefumschlag legen, mit dem das Abstimmungsmaterial zugestellt wurde
Ein Briefumschlag darf nur das Material einer Person enthalten
Der Briefumschlag an die Stadt Arbon kann . . .
. . . der Post übergeben werden, . . .
. . . in den Briefkasten des Stadthauses Arbon, Hauptstrasse 12, eingeworfen oder . . .
. . . bei der Stadt Arbon, Abteilung Einwohner und Sicherheit (Parterre West), abgegeben werden
Wahllokale
Promenadenschulhaus Arbon Freitag Sonntag
Berglischulhaus Arbon Samstag Sonntag
Berufsschulhaus Arbon Freitag Samstag
Altes Schulhaus Frasnacht Samstag Sonntag
Schulhaus Stachen Samstag Sonntag
Abstimmungszeiten
Freitag Arbon 17.00-19.00 Uhr
Samstag Arbon 16.00-18.00 Uhr
Sonntag Arbon 10.00-11.30 Uhr
Samstag Frasnacht und Stachen 11.00-12.00 Uhr
Sonntag Frasnacht 10.00-11.00 Uhr

STICHWORTE

QUICK-LINKS

Stadt Arbon

Hauptstrasse 12
9320 Arbon
Telefon 071 447 61 61

Öffnungszeiten Stadthaus

Vormittags Montag bis Freitag
8:30 bis 12:00 Uhr
Nachmittags Montag bis Mittwoch
14:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag bis 18:00 Uhr
Freitag bis 16:00 Uhr