Schlichtungsstelle für Miete & Pacht
Bei Mietrechtsfragen geben Interessenorganisationen, aber auch staatliche Stellen Auskunft. Letztere sind auch zuständig für die Schlichtung von Streitigkeiten.
In allen Kantonen gibt es kantonale, regionale oder kommunale Schlichtungsbehörden für Miet- und Pachtverhältnisse (eine Adressliste aller Schlichtungsstellen finden Sie in der Rubrik Mietrecht/Schlichtungsbehörden des Bundesamtes für Wohnungswesen). Diese sind dazu verpflichtet, Mieter und Mieterinnen wie auch Vermieter und Vermieterinnen in allen Mietfragen zu beraten. Bei Streitigkeiten dieser Parteien bezüglich eines Mietvertrags versuchen die Schlichtungsbehörden eine gütliche Einigung zu erzielen. In einigen Fällen (namentlich: Kündigung, Erstreckung des Mietverhältnisses und Verwendung von hinterlegten Mietzinsen) können sie Entscheide fällen.
Zusammensetzung der Schlichtungsbehörde für Miete & Pacht
Unter dem Vorsitz einer unabhängigen Person ist die Schlichtungsbehörde paritätisch zu besetzen. Der Behörde haben je mindestens eine Vertreterin oder ein Vertreter der Vermieterschaft und der Mieterschaft anzugehören (Art. 274a Abs. 2 OR i.V. m. Art. 22 Abs. 1 VMWG).
Die Schlichtungsbehörde für Miete & Pacht konstituiert sich für die Legislaturperiode 2011/2015 wie folgt:
Präsident: Konrad Brühwiler, Stadtrat
Präsident Stv.: Patrick Hug, Vizestadtammann
Mitglied Mietervertreter: Markus Oppliger
Mitglied Vermietervertreter: Sandro Forster
Ersatzmitglied Mietervertreter: Jakob Auer
Ersatzmitglied Vermietervertreter: Remo Bass
Aktuarin: lic. iur. RA Elisabeth Schegg
Aktuarin Stv.: Claudia Stark
Protokoll: Claudia Stark
Protokoll Stv.: Alexander Stojkovic
Zuständigkeit
Bei Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis unbeweglicher Sachen ist die Schlichtungsbehörde am Ort der gelegenen Sache zuständig, d.h. die Schlichtungsbehörde Arbon ist für das Gebiet der Politischen Gemeinde Arbon (Arbon, Stachen, Frasnacht) zuständig. Der Wohnsitz der Parteien ist unerheblich.
Einleitung eines Verfahrens
Das Verfahren wird durch das Einreichen eines schriftlichen Begehrens eingeleitet. Bei gewissen mietrechtlichen Streitigkeiten ist zu beachten, dass die Einleitung eines Verfahrens von der Wahrung einer Frist abhängt (z.B. Kündigungsanfechtung). Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde ist grundsätzlich kostenlos. Dem Schlichtungsbegehren sind alle für die Beurteilung des Streitfalles notwendigen Unterlagen (Mietvertrag etc.) beizulegen.
Formulare Mietwesen
Unter folgendem kantonalen Link können Formulare für das Mietwesen heruntergeladen werden:
Auskünfte und Beratung
Das Büro der Schlichtungsstelle für Miete und Pacht befindet sich im Stadthaus Arbon, Hauptstrasse 12, im 2. Stock. Für Auskünfte und Beratung gelten die folgenden Öffnungszeiten:
Dienstagnachmittag
14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 bis 18.00 Uhr
Anschrift und telefonische Auskünfte:
Hauptstrasse 12
9320 Arbon
STICHWORTE
QUICK-LINKS
Stadt Arbon
Hauptstrasse 12
9320 Arbon
Telefon 071 447 61 61
Büroöffnungszeiten über Pfingsten
Die Büros der Stadtverwaltung Arbon bleiben am Pfingstmontag, 28. Mai 2012 ganztags für den Publikumsverkehr geschlossen.
Öffnungszeiten Stadthaus
| Vormittags | Montag bis Freitag |
| 8:30 bis 12:00 Uhr | |
| Nachmittags | Montag bis Mittwoch |
| 14:00 bis 17:00 Uhr | |
| Donnerstag bis 18:00 Uhr | |
| Freitag bis 16:00 Uhr |