Vormundschaftsamt
Auf der Grundlage des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) und der kantonalen Gesetzgebung wird das Vormundschaftsverfahren durchgeführt. Das Vormundschaftsamt hat die Aufgabe anhand von Gefährdungsmeldungen und - anträgen, resp. aufgrund anderer Kenntnisnahmen die Notwendigkeit von vormundschaftlichen Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz abzuklären. Es bereitet die notwendigen Beschlüsse für die Vormundschaftsbehörde vor, welche über Massnahmen entscheidet und eine Betreuungsperson einsetzt.
Personen, die im Sinne des ZGB Hilfestellungen benötigen (Kindswohlgefährdung, Demenzerkrankungen usw.) oder ihre Angehörigen können beim Vormundschaftsamt eine Meldung machen.
Leiter Vormundschaftsamt/Stellvertreter Abteilungsleiter
Amtshaus Walhallastrasse 2 / Postfach 188
9320 Arbon
Vormundschaftsamt, Sachbearbeiterin
Amtshaus Walhallastrasse 2 / Postfach 188
9320 Arbon
Vormundschaftsamt, Stellvertreter, Sachbearbeiter
Amtshaus Walhallastrasse 2 / Postfach 188
9320 Arbon
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Telefon 071 447 61 61
Büroöffnungszeiten über Pfingsten
Die Büros der Stadtverwaltung Arbon bleiben am Pfingstmontag, 28. Mai 2012 ganztags für den Publikumsverkehr geschlossen.
Öffnungszeiten Stadthaus
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