IMPRESSUM  |  SITEMAP AAA (Schriftgrösse)
Stadt Arbon

Vormundschaftsamt

Auf der Grundlage des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) und der kantonalen Gesetzgebung wird das Vormundschaftsverfahren durchgeführt. Das Vormundschaftsamt hat die Aufgabe anhand von Gefährdungsmeldungen und - anträgen, resp. aufgrund anderer Kenntnisnahmen die Notwendigkeit von vormundschaftlichen Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz abzuklären. Es bereitet die notwendigen Beschlüsse für die Vormundschaftsbehörde vor, welche über Massnahmen entscheidet und eine Betreuungsperson einsetzt.
Personen, die im Sinne des ZGB Hilfestellungen benötigen (Kindswohlgefährdung, Demenzerkrankungen usw.) oder ihre Angehörigen können beim Vormundschaftsamt eine Meldung machen.

Beat Traber
Leiter Vormundschaftsamt/Stellvertreter Abteilungsleiter
Amtshaus Walhallastrasse 2 / Postfach 188
9320 Arbon


071 447 61 56
Kontakt
Petra Frangi
Vormundschaftsamt, Sachbearbeiterin
Amtshaus Walhallastrasse 2 / Postfach 188
9320 Arbon


071 447 61 56
Kontakt
Daniel Schär
Vormundschaftsamt, Stellvertreter, Sachbearbeiter
Amtshaus Walhallastrasse 2 / Postfach 188
9320 Arbon


071 447 61 56
Kontakt

Links

STICHWORTE

QUICK-LINKS

Stadt Arbon

Hauptstrasse 12
9320 Arbon
Telefon 071 447 61 61

Büroöffnungszeiten über Pfingsten

Die Büros der Stadtverwaltung Arbon bleiben am Pfingstmontag, 28. Mai 2012 ganztags für den Publikumsverkehr geschlossen.

Öffnungszeiten Stadthaus

Vormittags Montag bis Freitag
8:30 bis 12:00 Uhr
Nachmittags Montag bis Mittwoch
14:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag bis 18:00 Uhr
Freitag bis 16:00 Uhr