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Stadt Arbon

Sozialamt

Sozialhilfe (Fürsorge)

Gemäss Sozialhilfegesetzgebung haben Personen, die unter dem sozialen Existenzminimum leben, Anrecht auf finanzielle Leistungen. Massgebend für die Berechnung des Existenzminimums, sind die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe. Das Sozialamt hat den Auftrag, die SozialhilfeempfängerInnen darin zu unterstützen, möglichst rasch ihre finanzielle Unabhängigkeit zu erreichen.

Alimentenbevorschussung

Kann oder will der Kindsvater seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen, hat die Kindsmutter die Möglichkeit, die Alimentenbevorschussung zu beantragen. Unter der Voraussetzung der wirtschaftlichen Notwendigkeit, können die Alimente durch die Gemeinde bevorschusst werden. Das Sozialamt übernimmt das Inkasso der Alimente.

Asylbereich

Der Asylbereich richtet sich nach Bundesrecht. Die Gemeinden haben nach Zuteilung durch den Kanton eine bestimmte Anzahl Asylbewerber zu übernehmen. Die Kosten werden vollumfänglich durch den Bund rückerstattet.

Adela Civic
Leiterin Sozialamt, Sozialarbeiterin
Amtshaus Walhallastrasse 2
9320 Arbon


071 447 61 68
Kontakt
Maja Frei
Sozialamt, Sozialarbeiterin
Amtshaus Walhallastrasse 2
9320 Arbon


071 447 61 63
Kontakt
Carmen Geisweid
Sozialamt, Leiterin Sekretariat, Sachbearbeiterin
Amtshaus Walhallastrasse 2
9320 Arbon


071 447 61 63
Kontakt
Andrea Grichtmaier
Sozialamt, Sozialarbeiterin
Amtshaus Walhallastrasse 2
9320 Arbon


071 447 61 63
Kontakt
Wanda Huwiler
Sozialamt, Buchhaltung
Amtshaus Walhallastrasse 2
9320 Arbon


071 447 61 63
Kontakt
Josiane Keller
Sozialamt, Alimentenhilfe
Amtshaus Walhallastrasse 2
9320 Arbon


071 447 61 37
Kontakt
Norbert Pfister
Sozialamt, Sozialarbeiter
Amtshaus Walhallastrasse 2
9320 Arbon


071 447 61 63
Kontakt
Beatrice Vögeli
Sozialamt, Sachbearbeiterin
Amtshaus Walhallastrasse 2
9320 Arbon


071 447 61 63
Kontakt

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Telefon 071 447 61 61

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