Sozialamt
Sozialhilfe (Fürsorge)
Gemäss Sozialhilfegesetzgebung haben Personen, die unter dem sozialen Existenzminimum leben, Anrecht auf finanzielle Leistungen. Massgebend für die Berechnung des Existenzminimums, sind die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe. Das Sozialamt hat den Auftrag, die SozialhilfeempfängerInnen darin zu unterstützen, möglichst rasch ihre finanzielle Unabhängigkeit zu erreichen.
Alimentenbevorschussung
Kann oder will der Kindsvater seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen, hat die Kindsmutter die Möglichkeit, die Alimentenbevorschussung zu beantragen. Unter der Voraussetzung der wirtschaftlichen Notwendigkeit, können die Alimente durch die Gemeinde bevorschusst werden. Das Sozialamt übernimmt das Inkasso der Alimente.
Asylbereich
Der Asylbereich richtet sich nach Bundesrecht. Die Gemeinden haben nach Zuteilung durch den Kanton eine bestimmte Anzahl Asylbewerber zu übernehmen. Die Kosten werden vollumfänglich durch den Bund rückerstattet.
Leiterin Sozialamt, Sozialarbeiterin
Amtshaus Walhallastrasse 2
9320 Arbon
Sozialamt, Sozialarbeiterin
Amtshaus Walhallastrasse 2
9320 Arbon
Sozialamt, Leiterin Sekretariat, Sachbearbeiterin
Amtshaus Walhallastrasse 2
9320 Arbon
Sozialamt, Sozialarbeiterin
Amtshaus Walhallastrasse 2
9320 Arbon
Sozialamt, Buchhaltung
Amtshaus Walhallastrasse 2
9320 Arbon
Sozialamt, Alimentenhilfe
Amtshaus Walhallastrasse 2
9320 Arbon
Sozialamt, Sozialarbeiter
Amtshaus Walhallastrasse 2
9320 Arbon
Sozialamt, Sachbearbeiterin
Amtshaus Walhallastrasse 2
9320 Arbon
Mehr Infos:
Links
STICHWORTE
QUICK-LINKS
Stadt Arbon
Hauptstrasse 12
9320 Arbon
Telefon 071 447 61 61
Öffnungszeiten Stadthaus
| Vormittags | Montag bis Freitag |
| 8:30 bis 12:00 Uhr | |
| Nachmittags | Montag bis Mittwoch |
| 14:00 bis 17:00 Uhr | |
| Donnerstag bis 18:00 Uhr | |
| Freitag bis 16:00 Uhr |