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Stadt Arbon

22. Mai 2012

Rebhaldenstrasse wird umgestaltet

Die Neue Linienführung Kantonsstrasse (NLK) entlastet dereinst nicht nur die Altstadt und die Quartiere vom Durchgangsverkehr, sie leistet auch einen wesentlichen Beitrag zur Aufwertung des Langsamverkehrs auf dem Stadtgebiet. Im Rahmen dieser neuen Verkehrssituation wird die Rebhaldenstrasse zu einer einseitigen Kernfahrbahn umgestaltet.

Die Verbindung Hauptstrasse, Friedenstrasse, Rebhaldenstrasse ist eine wichtige Achse für den Veloverkehr. Einerseits verbindet sie die Altstadt mit der neuen Stadtmitte, andererseits ist sie auch Schulweg. Um die Sicherheit der Velofahrenden in diesem Abschnitt zu erhöhen, wird die Rebhaldenstrasse zu einer einseitigen Kernfahrbahn umgestaltet. Eine Kernfahrbahn ist eine Strasse, bei welcher zugunsten eines Radstreifens auf die Mittellinie verzichtet wird. Diese Variante wird dann gewählt, wenn die eigentliche Fahrbahnbreite zu schmal wäre, um sowohl einen Radstreifen wie auch eine Mittellinie zu markieren.

Mehr Sicherheit für Velofahrende

Ohne Parkplätze weist die Rebhaldenstrasse eine Fahrbahnbreite von 6,5 Meter auf. Bei einer Markierung eines 1,3 Meter breiten Radstreifens bleibt den motorisierten Verkehrsteilnehmenden eine Fahrbahnbreite von 5,2 Meter. Der motorisierte Verkehr wird demzufolge durch die einseitige Kernfahrbahn nicht behindert, zumal er im Kreuzungsfall auf den leeren Radstreifen ausweichen darf. Die Verkehrssicherheit der Velofahrenden wird jedoch wesentlich verbessert, da aufgrund der fehlenden Mittellinie die motorisierten Verkehrsteilnehmenden weiter ausholen und somit weniger nahe an den Velos vorbei fahren. Die Umgestaltungsarbeiten werden im Spätsommer aufgenommen, parallel zum Bau der Fussgängerschutzinsel in der St. Gallerstrasse.

Neusignalisation Einlenker St. Gallerstrasse

Mit der Kernfahrbahn wird zugleich die Verkehrssituation in der Rebhaldenstrasse neu organisiert. Um mit Inbetriebnahme der NLK den motorisierten Schleichverkehr auf der Rebhaldenstrasse zu verhindern, kann neu nur noch nach rechts in die St. Gallerstrasse eingebogen werden. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Öffentliche Verkehr. Die Signalisationsänderung lag während 20 Tagen, vom 16. März bis 4. April 2012, öffentlich auf. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Das neue Verkehrsregime gilt ab Fertigstellung der Fussgängerschutzinsel.

Kontakt für weitere Informationen:

Rainer Heeb
Stv. Leiter Abteilung Bau - Tiefbau / Verkehr
Hauptstrasse 12
9320 Arbon


071 447 61 99
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