10. Mai 2012
Der langgezogene Kreisel wurde optimiert
2009 wurde die Neue Linienführung Kantonsstrasse (NLK) öffentlich aufgelegt und genehmigt. In der Zwischenzeit wurde der langgezogene Kreisel zu Gunsten des Langsamverkehrs und der allgemeinen Verkehrssicherheit weiter optimiert und verbessert. Die Projektoptimierungen und -anpassungen werden vom 11. bis 30. Mai 2012 öffentlich aufgelegt.
Mit der Neuen Linienführung Kantonsstrasse (NLK) entsteht zwischen dem Rosengarten und dem Hamel-Gebäude ein neuer städtischer Lebensraum. Geprägt wird er durch den 120 Meter langen Kreisel, dessen Innenraum mit Linden begrünt und die Oberfläche mit Netstalkiesel befestigt wird. Der Barrierenübergang an der St. Gallerstrasse bleibt bestehen. Um den in Richtung Rosengarten fahrenden Autos auch bei geschlossener Bahnschranke die freie Fahrt zu ermöglichen, ist für die in Richtung See fahrenden Fahrzeuge eine separate rund 80 Meter lange Rechtsabbiegespur ausgeschieden.
Fussgängerschutzinsel für mehr Sicherheit
Im Bestreben den zukünftigen Mobilitätsschwerpunkt der Stadt Arbon gestalterisch und in seiner Funktion als Drehscheibe des öffentlichen und privaten Verkehrs weiter zu optimieren, wird die Fahrspur neu von 3,25 Metern auf 4,25 Metern verbreitert. Der Langsamverkehr erhält somit entlang der neuen Kantonsstrasse einen separaten Radstreifen. Im Weiteren sollen die Fussgänger bei der Querung der NLK besser geschützt werden. Gerade mit Blick auf die vielen Verkehrsunfälle auf Fussgängerstreifen im Winter 2011 wurde das Thema „Fussgängerstreifen“ im Bereich Kreisel noch einmal aufgenommen und neu diskutiert. Zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssicherheit, zu welcher nebst den Fussgängern auch der Langsamverkehr gehört, soll deshalb auf die ursprünglich vorgesehene Durchfahrt für Personenwagen im Kreiselauge verzichtet werden. Dafür wird auf der zum See liegenden Seite eine Fussgängerschutzinsel eingebaut und der Fussgängerstreifen auf fünf Meter verbreitert.
Öffentliche Auflage
Die Pläne der Projektoptimierungen liegen vom Freitag, 11. Mai bis Mittwoch 30. Mai 2012 bei der Abteilung Bau der Stadt Arbon, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 9320 Arbon, öffentlich auf.
Während der öffentlichen Auflagefrist kann gegen das Projekt beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau, 8510 Frauenfeld, schriftlich und begründet Einsprache, im Sinne von § 21 des Gesetzes über die Strassen und Wege, erhoben werden.
Die Neue Linienführung Kantonsstrasse ist Teil des Agglomerationsprogramms des Bundes. Finanziert wird sie zum Teil vom Bund sowie von den Kantonen St. Gallen und Thurgau. Der Anteil der Stadt Arbon an der neuen Kantonsstrasse beträgt 13,12 Mio. Franken. Ziel ist, die Neue Linienführung Kantonsstrasse bis 2014 spätestens vollständig in Betrieb zu nehmen.
Kontakt für weitere Informationen:
Robert Heim
Kantonales Tiefbauamt
Telefon: 052 724 24 57
robert.heim@tg.ch
STICHWORTE
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Hauptstrasse 12
9320 Arbon
Telefon 071 447 61 61
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