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Stadt Arbon

22. Februar 2012

Mit der „Erschliessung Stachen Süd“ wird das „Rietli“ erschlossen

Zwischen dem Niederfeld und dem Wuhrweg befindet sich das Baugebiet „Rietli“. Im Zonenplan der Stadt Arbon ist diese Fläche als Wohn- und Gewerbezone mittlere Baudichte ausgeschieden. Das rund 40'000 Quadratmeter grosse Areal ist nicht in städtischem Besitz. Die Erschliessung der Parzelle mit einer Stichstrasse ist jedoch gesetzliche Aufgabe der Stadt Arbon.

Gemäss Planungs- und Baugesetz des Kantons Thurgau ist die Gemeinde verantwortlich für die zeit- und sachgerechte Erschliessung eines Baugebietes. Dies gilt auch für das „Rietli“, welches von einem privaten Investor erworben und nun mit rund 200 Wohneinheiten überbaut werden soll. Die Stadt Arbon nimmt ihre diesbezügliche Verantwortung unter dem Titel „Erschliessung Stachen Süd“ wahr. Bei dieser Strasse handelt es sich um keine Durchgangsstrasse, sondern um eine reine Stichstrasse zur Erschliessung des gesamten Baufeldes. Zugleich kann mit der „Erschliessung Stachen Süd“ ein Mehr an Verkehr auf der Niederfeldstrasse und dem Wuhrweg aufgrund der Überbauung ausgeschlossen werden.

Am Baufeldrand ist Schluss

Die Stichstrasse ist nicht zu verwechseln mit der Spange Süd. Diese ist als Linienführung entlang des Salbachs im kommunalen Richtplan 2020 der Stadt Arbon eingetragen. Mit der Spange Süd wird es möglich, die westlichen Quartiere direkt an den Autobahnzubringer A1 anzubinden. Vorerst ist die Spange Süd jedoch nur ein - gemäss dem Objektblatt aus dem Richtplan - Projekt von öffentlichem Interesse. Im Gegensatz zur „Erschliessung Stachen Süd“, welche zwar am Baufeldrand „Rietli“ endet, jedoch bis 2013 umgesetzt werden soll. An seiner Sitzung vom 23. Januar 2012 hat der Stadtrat entsprechende Ingenieurleistungen an die Büros Fischer Ingenieure AG und Näf & Partner AG, beide Arbon, vergeben. Die öffentliche Auflage für die Strasse samt Werkleitungen findet im kommenden Herbst statt.

Stadtrat entscheidet

Weil sich für die Stadt Arbon die Erschliessung aus einer rechtlichen Verpflichtung ergibt, gehören die Planungs- und Baukosten zu den gebundenen Ausgaben. Gemäss Gemeindeordnung der Stadt Arbon liegt die Beschlussfassung über gebundene Ausgaben in der Kompetenz des Stadtrates. Finanziert wird die „Erschliessung Stachen Süd“ durch die Stadt Arbon sowie durch die beitragspflichtigen, privaten Anstösser.
Zeitgleich zur „Erschliessung Stachen Süd“ soll beim Einlenker in die St. Gallerstrasse, Höhe Stachenweg, ein Kreisel gebaut werden. Die Federführung des Projektes obliegt dem Kanton. Die Stadt Arbon wird sich an den Baukosten beteiligen, der genaue Kostenteiler ist noch Gegenstand von Gesprächen. Die Planauflage zum neuen Kreisel erfolgt ebenfalls diesen Herbst, jedoch in einer separaten Auflage zur Erschliessungsstrasse.

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Stadtammann
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